Donnerstag, 19. März 2009
Vermietete Häuser lassen sich schlecht verkaufen
So, wie es die Süddeutsche geschrieben hat, ist es ja nun auch nicht: Es ist eine andere Kundengruppe, die angesprochen wird.

Nach der Entscheidung, eine - vielleicht ererbte - Wohnung zu vermieten und nicht zu verkaufen, werden sog. Eigennutzer nur selten als Erwerber in Frage kommen. Kauf bricht Miete nicht nur wenige sind heute bereit, das Risiko (und den nicht nur zeitlichen Aufwand) einer Klage auf Eigenbedarf auf sich zu nehmen.

Wird ein Immobilienmakler das von Anfang an deutlich machen ? Selbstverständlich, denn das sind Gründe, die er nicht im Rahmen einer klugen Einwandbehandlung ausräumen kann. ;-)

Wir haben auch Fälle erlebt, wo in Zweifamilienhäusern, in deren eine leere Wohnung die Erwerber einziehen wollten, der Mieter der zweiten einfach so ausgezogen ist - ohne Streit, lange Verhand- lungen oder Auszugsprämie ... damit kann man aber nicht rechnen.

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Risiko - Preisvorteil
Derjenige, der bereit ist das Risiko einzugehen, dem Mieter vielleicht nicht völlig ohne Probleme kündigen zu können, wird oft durch einen niedrigeren Kaufpreis getröstet.... ist ja auch nicht schlecht ;-)

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Kommt halt auch immer auf den Mieter (Menschen) an!

Als Mieter ist man halt auch nicht Eigentümer und das sollte man sich immer bewusst sein und immer bewusster werden!

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Richtig - als Mieter hat man mehr Rechte. ;-)

Es ist doch häufig eine finanzielle Frage:
... noch in den 80igern, war es doch üblich, eine Einliegerwohnung im Eigenheim zu haben, weil Vater/Mutter bzw. Opa/Oma helfen sollten, die Belastung zu tragen. Warum sollte dies bei einem Zweifamilienhaus anders sein ? Mit den meisten Mietern kommt man doch besser zurecht als mit der Schweiegermutter. :-)

Mit der Argumentation haben wir dunnemals so etwas wie frühe "town houses" erfunden: Kleine, bis dato unverkäufliche Mehrfamilienhäuser in Merseburg haben wir als Zweifamilienhäuser mit Ausbaureserve deklariert und statt - damals nicht (mehr) vorhandener - Investoren Privatleute=Eigennutzer als Käufer gefunden.

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Ja, ja! Mieter und deren Rechte! :-)

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Deshalb sollte man auch - und das dem Vermieter raten - möglichst viel Wert auf die Auswahl der Mieter legen.

Im Grunde ist die Vermietung spätestens 2,3 Monate nach Einzug eingespielt und sollte es keine gravierende Probleme geben, laufen die meisten Mietverhältnisse immer noch problemlos. Einzelfälle verzerren das Bild.

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Das mit den Monaten dürfte stimmen! Probleme tauchen meist frühzeitig auf!

Aber man kann leider in keinen Mieter (Menschen) reinschaun!

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Alsooo, ich war ja mal geschf. Ges. einer Immobilienfirma, die (auch) >1.500 Wohnungen verwaltete und zuvor jeden Miet- kandidaten durch einen spontanen Hausbesuch überraschte.

Einer der ostdeutschen Verwalter hatte auch Protokolle über die Besuche geschrieben ("Im Ausguß steht noch schmutziges Geschirr") - gelernt ist gelernt.

Oder .. ich hatte dem heutigen GF eines der 10 größten Maklerunternehmen Deutschlands bei seinen beiden Eigen- tumswohnungen geraten, sich Rentner als Mieter zu suchen. Die machen nicht so viel Schmutz sind idR pünktliche Zahler und wenn die kleinen Mängel (Neubezug) beseitigt sind, sind das angenehme Mieter. Er ist heute noch begeistert !

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Das mit den Rentner mag schon stimmen! Aber nicht jeder ist Rentner! :-)

Man muss aber auch bedenken, dass sich die Zeiten auch in der Vermietung gewandelt haben!

Mieter brauchen ja nicht einmal mehr auszumalen, obwohl die Wohnung ja vom Mieter abgewohnt wird, etc. etc.!

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Da wir auch für Gemeinden deren kommunalen Wohnungsbe- stand verwaltet haben, hatten wir "intensivsten Kontakt" zum Mietrecht und haben auch Veranstaltungen des Deutschen Mieterbundes besucht.

Aus dieser Erfahrung weiß ich, daß Verwalter/-mieter (in D. !) in Sachen "Schönheitsreparaturen" und "Modernisierungsum- lagen" häufig auf good will angewiesen waren ... entweder auf den des Mieters oder den des Richter. ;-)

Es gab aber auch geistesarme Irre als Verwalter, die mit dem *Sternel* (ehem. Mietrecht-Bibel in Deutschland) unterm Arm eine Mieterhöhungserklärung in die Welt gesetzt haben, ob- wohl bereits gegen die "schriftliche und erläuterte Berech- nung" mit Hilfe des Mieterbundes eingelegt worden war.

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