Donnerstag, 5. März 2009
property branding
Dann wolllen wir einmal für unseren Ex-Kollegen Maklerkritiker Probst hoffen, daß er sich bei seinem property branding nicht mit dem Begriff *VOB* rechtlich verhebt.

*VOB* mit *vor-Ort-Beratung* zu übersetzen und (gegenüber Kunden) von *Leistungsübersicht VOB* und *VOB Leistungen* zu reden, halte ich für gewagt.

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