Donnerstag, 2. April 2009
SpOn reitet wieder
Das Sturmgeschütz rollt.

Nachdem man schon damit geglänzt hat, in einem Artikel zu erklä- ren, wie Immobilienmakler in den USA von Zwangsversteigerungen profitieren - daß in den USA wie auch in Großbritannien bis zu 25% aller Immobilienmakler ihren Job verlieren bzw. aufgeben werden, scheint da nicht relevant zu sein - hat man jetzt etwas Neues: Betrügerische Wohnungsangebote.

Eine Warnung des LKA Hessen ist der Aufhänger. Attraktive Woh- nungen würden zu einem Schnäppchenpreis angeboten... aller- dings nicht besichtigt. Man würde den Wohnungsschlüssel zur Besichtigung bei Zahlung einer "Kaution" von 500 bis 1.000 Euro zusenden.

Natürlich sieht man die Wohnung nicht geschweige die Kaution wieder. Es sind Scheinangebote mit Daten aus Immobilienportalen, um die vermeintliche "Kaution" zu prellen. Wir haben das hier angesprochen und multimedial aufbereitet.

Unter Überschrift Vorsicht vor miesen Makler-Abzocktricks wird deshalb geraten: "Verweigert der Makler eine Besichtigung, sollte man die Finger davon lassen."

Liebe SpOn-Journalisten, vllt. solltet Ihr überprüfen, ob der Makler einen Reisegewerbeschein hat. Den braucht er nämlich, da er diese Nummer nur zweimal durchziehen kann: das erste und das letzte Mal ... danach muß er "reisen".

Wir verstehen uns ? Sollte sich jemand mit der falschen Behauptung, er sei beim Spiegel sexuelle Gefälligkeiten einer Dame erschlei- chen, würde man ja auch nicht Vorsicht vor Journalistentricks schreiben. ;-)

Es handelt sich um Trickbetrug. Ein seßhafter Immobilienmakler, der sein Geschäft nicht aus dem Wohnwagen betreibt, wird sich so etwas nicht leisten können und wenn in guter Lage eine Wohnung zu einem Drittel des üblichen Mietpreisniveaus angeboten wird, sollte man skeptisch sein ... wir kaufen ja auch keine teure Lederkleidung auf dem Parkplatz der Tanke aus dem Kofferraum eines alten Mercedes. :-)

P.S. Über die restlichen Verbraucherhinweise im Artikel sprechen wir nicht.

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