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Dienstag, 3. Februar 2009
Mietvertrag und Mißverständnis
derherold, 14:30h
Es ist immer vernünftig, einen Fachmann um Rat zu fragen. Immobilienmakler sind mit Mietverträgen vertraut und können Privatleute nicht nur Raut und Tat (Vermittlung) zur Seite stellen, sondern auch einschlägigen und aktuellen Formulare (Mietvertrag) anbieten.
Wo liegt da das Mißverständnis ?
Das liegt darin, daß sich der individuelle Mietvertrag in die bisherige (und laufende) Betreuung einfügen muß. Mit der bisherigen Verwaltung und - bei der Eigentumswohnung - der Teilungserklärung und Eigentümerversammlungen sind Fakten geschaffen worden.
Abrechnungsschlüssel, Umlageverfahren sind maßgeblich. Änderungen, und seien sie noch so wünschenswert, erschweren die Bewirtschaftung der Immobilie. Der Immobilienmakler muß bei der Vermietung einer Wohnung in einem Gebäude, daß mehr als zwei Wohnungen hat, die bisherigen wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse auswerten, bevor er Vorschläge für ein Mietvertragsformular und anzuwendende Vertragsbestandteile macht.
Wo liegt da das Mißverständnis ?
Das liegt darin, daß sich der individuelle Mietvertrag in die bisherige (und laufende) Betreuung einfügen muß. Mit der bisherigen Verwaltung und - bei der Eigentumswohnung - der Teilungserklärung und Eigentümerversammlungen sind Fakten geschaffen worden.
Abrechnungsschlüssel, Umlageverfahren sind maßgeblich. Änderungen, und seien sie noch so wünschenswert, erschweren die Bewirtschaftung der Immobilie. Der Immobilienmakler muß bei der Vermietung einer Wohnung in einem Gebäude, daß mehr als zwei Wohnungen hat, die bisherigen wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse auswerten, bevor er Vorschläge für ein Mietvertragsformular und anzuwendende Vertragsbestandteile macht.
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