Dienstag, 12. Juni 2007
Maklerauftrag und Maklervertrag
Unter Akquise verstehe ich als Immobilienmakler den sog. Immobilieneinkauf - genauer müßte man sagen: die Übernahme eines Maklerauftrages, den Abschluß eines Maklervertrages.

Mit diesem Vertrag erhält ein Immobilienmakler den Auftrag, einen (Kauf- oder Miet-)Vertrag bzw. die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages zu vermitteln.

Für Rechtsberatung und genauere Formulierungen wende man sich bitte an den Juristen seines Vertrauens. Siehe auch Immowikki:Maklervertrag

Im Gegensatz zum sog. einfachen Maklerauftrag verzichtet der Auftraggeber bei einem Alleinauftrag darauf, einen weiteren Makler zu beauftragen. Bei einem qualifizierten Alleinauftrag verzichtet/n der/die Eigentümer sogar darauf, selbst die Immobilie an eigene Interessenten zu verkaufen.
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Ein solcher Vertrag kann münd- lich oder schriftlich geschlossen werden.
Da ein Maklerbüro auch von dem/den Verkäufer(n) Provision im Erfolgsfall möchte, solte man auf rein mündliche Form (ohne Zeugen) verzichten. Mündliche Verträge kann man mit bekann- ten Auftraggebern (Bauträger u.ä.) schließen ... und selbst da kann man auf die Nase fallen.

Merke: Was Du schwarz auf weiß besitzt, kannst Du getrost nach Hause tragen. ;)

Ich muß nicht auf einem qualifizierten Alleinauftrag bestehen, doch hat dieser für beide Seiten Vorteile:

Vorteile für den Makler
Er kann arbeiten, ohne daß unterschiedliche Preise, Immobilienangaben, etc. auf "dem Markt" sind, die seinen Kunden irritieren und verärgern.

Vorteile für den/die Kunden
Sind mehrere Immobilienmakler "im Rennen" um den Verkauf des Hauses können sich folgende Schwierigkeiten ergeben:

* Die Immobilien ist "bekannt wie ein bunter Hund". X-Anzeigen, -Exposées, -Bilder in Online-Portalen lassen das Haus, die Wohnung, etc. als Ladenhüter erscheinen - nicht gut !

* Differenzen zwischen Maklerbüros, welcher Interessent wem "gehört", wer für was an wen Provision bezahlen soll.

* Doppelter (Koordinations-)Aufwand, u.a. hinsichtlich Besich- tigungsterminen, zu kopierende Unterlagen, Absprachen.

* Unterschiedliches Marketing der Makler hinsichtlich Insertion, Auswahl von Daten verunsichern potentielle Kaufinteressenten.

Diese Nachteile bei der Beauftragung mehrerer Immobilienmakler sind Verkäufer(n) zu kommunizieren. ICH kann damit leben, daß andere Wettbewerber die Immobilie (auch) anbieten - der/die Verkäufer, der Wert der zu veräußerenden Immobilie kann das idR nicht.

Meine Empfehlung:
Verkäufer sollten eingehend prüfen, welchem Büro sie den Vorzug geben und diesem allein den Auftrag erteilen. Um keine Nachteile aus einer Absatzschwäche des beauftragten Maklers hinnehmen zu müssen, kann man eine (sehr) enge terminliche deadline setzen: ich brauche keinen Alleinauftrag, der länger als 3 Monate läuft..

Beispiel aus der Praxis
Foto: http://alm-studio.at/

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