Mittwoch, 17. Oktober 2007
Maklerauftrag - "Alleinauftrag"
Auffallend ist, welche Gründe einige Kollegen angeben, wenn Sie erklären, warum ein Haus-, Grundstücks- oder Wohnungsverkäufer Ihnen einen sog. Alleinauftrag geben soll.


Da wird im Ernst argumentiert, daß nur ein solcher Vertrag eine "Bindung" des Maklers, eine Verpflichtung zum Tätigwerden beinhalte.
Das mag juristisch korrekt sein aber ist es nicht ein wenig widersinnig, wenn ein Makler seinem Kunden ausdrücklich erklärt, bei einer anderen Auftragsform, die ja auch der jeweilige Makler annehmen muß, gar nichts tun zu müssen bzw. zu wollen ?

Es gibt zwei Gründe , warum ein Makler von einem Auftraggeber einen Alleinauftrag erhalten sollte und beide dienen dem Verkauf und damit dem Verkäufer:

1. Sind mehrere Makler mit dem Verkauf beschäftigt, ist die Prä- sentation nicht mehr einheitlich. Es können die gleichen Kunden ange- sprochen werden und wenn der Auftraggeber irrtümlich verschiedene Zahlen und Daten "seinen" Maklern genannt hat, werden die auch "auf dem Markt" kundgetan - das verprellt Interessenten und nutzt nicht dem Wert, zu dem eine Immobilie verkauft werden kann.... im Gegenteil.

2. Die Vermarktung muß der / müssen die beauftragte(n) Makler vorsichtiger angehen - es werden bei Anzeigengeschaltung, der Online-Präsentation, etc. weniger detailreiche Darstellungen und Bilder verwendet, um nicht Informationen zu geben, aufgrund derer ein Provisionsanspruch verloren gehen werden könnte. Ergebnis: die Vermarktung leidet, die Zahl potentieller Interessenten ist geringer und damit auch die Chance kurzfristig zu einem höheren Preis veräußern zu können.

Merke:
Es gibt gute Gründe für einen Alleinauftrag - allerdings zu sagen, daß der Makler ansonsten vielleicht gar nichts tue, halte ich für, gelinde gesagt, kontra-produktiv. ;)

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Ohne (qualifizierten) Alleinauftrag wird es schwierig mit vollem Einsatz in den verkauf zu gehen (Nachweis !!) ... man weiß ja nie, wem das haus in den vergangenen "Jahren" schon angeboten wurde !

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Sicherlich ... es gibt ja auch gute Gründe, warum man einen solchen "Alleinauftrag" unterzeichen sollte.

Ob eine Immobilie wirklich schon jaaahrelang angeboten wurde ;) ... lasse ich mal dahingestellt sein. Aber in der Tat gibt es Wohnungen, Grundstücke, Häuser, die durch x-(Makler-)Hände gegangen sind. "Von Anfang an" richtig zu verkaufen, wäre der bessere Weg gewesen.

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Ist das nicht auch ein bißchen "Branche runtermachen" ?

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Nein, natürlich nicht !

Ich zähle keine "Makler-Tricks" auf oder beschwere mich über die (In-)Kompetenz pöser Kollegen - ich erwähne bloß, daß es aus unserer Sicht reichlich absurd ist, einem potentiellen Kunden damit zu drohen, daß wir gar nichts für ihn tun, wenn er nicht bestimmte Vetragsformen akzeptiert.

Bestimmte Vertragsformen als notwendig für a) das positive Verkaufsergebnis und b) die Auftragsannahme zu machen, ist legitim ... eine andere Argumentation ist - in meine Augen - hanebüchen.

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