Montag, 27. Oktober 2008
Interessenkonflikt ?
Es gibt - selbst in branchennahen Diskussionen - die These, daß der für beide Seiten tätige Immobilienmakler in einen Interessen- konflikt laufe, weil er ja Diener zweier Herren sein müsse und dabei nicht die Interessen einer Seite vertreten könne.

Immowikki: Makler-Provision

Offen und ehrlich - wie wir Makler so sind:


Der "Interessen-Konflikt" wird gemindert, ja fast aufgehoben, weil der für beide Seiten tätige Immobilien-Makler auch ein für beide Seiten akzeptables Ange- bot aushandeln muß. Was in solchen Diskussion übersehen - oder doch zumindest unterschätzt - wird: Wenn Verkäufer ODER Käufer das Angebot mißfällt, kommt es nicht zum Vertragsabschluß.

Im WOHN-Immobilienbereich treten Käufer-Makler (in den USA: buyer´s agent) nur selten auf. Sofern es sich um Immobilien mit einem Kaufpreis <1,0 Mio. handelt, wenden sich Interessenten nicht an einen Immobilienmakler, der ihnen eine passende Immobilie suchen bzw. finden soll. Gäbe es die strikte Trennung, würde das bedeuten, daß der nicht-makler-vertretene Kauf-Interessent mit dem Verkäufer-Makler verhandelte ... der aber dann doppelte Arbeit leisten müßte, weil er
a) die komplette Angebotsaufbereitung und -verhandlung und
b) die komplette Käuferbetreuung (Beratung, Finanzierung) leisten müßte

Diese doppelte Arbeit kann er idR nicht für 3% Courtage leisten. Eine Trennung von Käufer- und Verkäufer-Makler würde unter den gegebenen Umständen der Privat-Suche ohne Makler praktisch dazu führen, daß der Immobilienmakler, der die Verkäufer-Seite vertritt, 6% Provision verlangen müßte.

Hierzu lese man auch den Blog-Beitrag Wer zahlt die Provision ?

P.S. Es ist kein Zufall, daß seit dem Wechsel vom Verkäufer- zum Käufer-Markt in den USA der buyer´s agent unter Druck gerät und Interessenten seine Dienst einsparen wollen ...

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Die Diskussion hält aber an. Und in anderen Regionen ist ja entweder die Verkäuferprovision oder die Käufercourtage unüblich.

Das Beste wäre eine Regelung wie in der HOAI oder in der Gebührenordnung für Juristen.

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Es gibt ja in verschiedenen Teilen Deutschlands verschiedene Lösungen. Mal zahlt der Käufer, bei er Verkäufer alles, in den meisten Fällen wird geteilt.

... allerdings soll ja auch die HOAI nicht so ganz verbindlich sein. ;-)

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