Sonntag, 4. Mai 2008
Eine Alternative ?
Immobilienmakler à la francaise. http://www.khs.fr/ParisArchives.cfm?IDTexteNewsArchives=170

In Frankreich finden wir eine stärkere gesetzliche Reglementierung, die sich auf das am 2. Januar 1970 verabschiedetes Gesetz, das sogenannte „Loi Hoguet“, beruft.

Der Maklers benötigt eine Zulassung, „Carte professionnelle“, die vom Präfekten ausgestellt wird. Voraussetzung für die Zulassung sind entweder ein Jura- oder Wirtschaftsstudium („Bac + 2“) oder eine mindestens zehnjährige Maklertätigkeit im Angestelltenver- hältnis.

Dabei wird unterschieden zwischen "Vermittler" („T“ = „transac- tions“) , „G“ für „gestion“, also Haus- / Wohnungsverwalter.

Nach der o.g. Quelle sind die Immobilienmakler zu einer sehr auf- wändigen Buchführung und zum Abschluss von Versicherungen verpflichtet. Alle Mandate und Abschlüsse sind in eigenen Büchern einzutragen; vergleichbar mit einem zu testierenden Maklerbuch.

Nun gibt es aber Stimmen von Praktikern, die erklären, daß das Image von Maklern in Frankreich ähnlich hoch ist (oder sagt man hier besser niedrig ?) wie in Deutschland... offenbar ist die Tätigkeit und weniger die geringen Einstiegshürden verantwortlich für das Außenbild des Maklerberufes. ;-)

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