Dienstag, 14. April 2009
Urteilsbegründung
Die Urteilsbegründung im Rechtsstreit IVD ./. imakler ist nunmehr veröffentlicht.

Wichtigster Satz: "Aus Sicht des Rechtsverkehrs und nach allgemeiner Publikumsansicht ist mit einem Handeln unter der Bezeichnung „Makler“ – und dies stellt den Kern des vorliegend zu entscheidenden Streits dar – nicht stets eine ausschließlich erfolgs- und gegebenenfalls objektswertabhängige Vergütung verbunden."

Hintergrund hier

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