Montag, 26. Januar 2009
Eine Posse
derherold, 15:50h
Das OLG Dresden (Az.: 8 U 1167/08) hat entschieden, daß ein Im- mobilienmakler keinen Anspruch auf Provision hat, wenn ein tat- sächlicher Kaufpreis um mehr als 25% von dem angestrebten Preis abweicht.
In dem Fall hatten Kunden vereinbart einem Makler für den Kauf ihrer bisherigen Mietwohnung eine Provision zu zahlen. "Als Kauf- preis wurde eine Summe von 220 000 Euro angepeilt. Am Ende der Verhandlungen mussten die Käufer aber 275 000 Euro bezah- len ... " Nachdem die Zahlung der Provision an den Makler verwei- gert wurde, wies das Gericht dessen Klage ab.
Nun wollen wir nicht kleinlich werden und darauf hinweisen, daß 275.000 nicht mehr als 25% Abweichung von 220.000 Euro dar- stellen ... die Kunden wollten ihre Wohnung erwerben und haben einen Immobilienmakler mit der Verhandlung beauftragt. Sie waren "Herr des Verfahrens" und hätten einen zu hohen Kaufpreis ableh- nen können - das haben sie aber nicht.
Originell: "Gleiches gilt den Richtern zufolge auch für den Fall, dass der endgültige Kaufpreis deutlich niedriger als zunächst ver- einbart ausfällt." Hätte der Makler also eisern und zäh verhandelt, daß die Kunden weniger als bspw. 200.000 Euro bezahlt hätten, wäre er leer ausgegangen. Respekt !
Zitate aus: http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1231173689416.shtml
Allerdings haben bisher in ähnlichen Fällen verschiedene Gerichte voneinander abweichende Urteile gefällt.
In dem Fall hatten Kunden vereinbart einem Makler für den Kauf ihrer bisherigen Mietwohnung eine Provision zu zahlen. "Als Kauf- preis wurde eine Summe von 220 000 Euro angepeilt. Am Ende der Verhandlungen mussten die Käufer aber 275 000 Euro bezah- len ... " Nachdem die Zahlung der Provision an den Makler verwei- gert wurde, wies das Gericht dessen Klage ab.
Nun wollen wir nicht kleinlich werden und darauf hinweisen, daß 275.000 nicht mehr als 25% Abweichung von 220.000 Euro dar- stellen ... die Kunden wollten ihre Wohnung erwerben und haben einen Immobilienmakler mit der Verhandlung beauftragt. Sie waren "Herr des Verfahrens" und hätten einen zu hohen Kaufpreis ableh- nen können - das haben sie aber nicht.
Originell: "Gleiches gilt den Richtern zufolge auch für den Fall, dass der endgültige Kaufpreis deutlich niedriger als zunächst ver- einbart ausfällt." Hätte der Makler also eisern und zäh verhandelt, daß die Kunden weniger als bspw. 200.000 Euro bezahlt hätten, wäre er leer ausgegangen. Respekt !
Zitate aus: http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1231173689416.shtml
Allerdings haben bisher in ähnlichen Fällen verschiedene Gerichte voneinander abweichende Urteile gefällt.
... comment
immobilienblogs.at,
Donnerstag, 29. Januar 2009, 11:08
Bisher war ja Amerika das Land der unbegrenzten Möglichkeiten! Das scheint mittlerweile überall zu gelten! :-) Aber nicht unbedingt im Positiven Sinn!
Hattest du schon solche Fälle gehabt?
Was ist jetzt, wenn ich als Verkäufer EUR 250.000,-- anpeile, aber aufgrund des Marktes nicht mehr als EUR 200.000,-- bekomme?
Hattest du schon solche Fälle gehabt?
Was ist jetzt, wenn ich als Verkäufer EUR 250.000,-- anpeile, aber aufgrund des Marktes nicht mehr als EUR 200.000,-- bekomme?
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derherold,
Donnerstag, 29. Januar 2009, 11:44
Die Argumentation ist auf den ersten Blick nachvollziehbar:
Wenn der Immobilienmakler - der Fachmann - zu einem Verkaufswert rät, der dann um (mehr als) 25% unterschritten wird, muß er falsch beraten bzw. seine Arbeit nicht gemacht haben...
... das ist aber nicht realistisch:
In vier von fünf Fällen geht der (zu) hohe Erst-Ansatz des Wertes vom Verkäufer aus "Wir können es doch einmal mit 220.000 Euro probieren". Der Makler ist dann derjenige, der nicht "charakterstark" genug ist, seinen Wert zu verteidigen. ;-)
In der Praxis kommen solche Fälle nur höchst selten vor und sind - meiner Kenntnis nach - nur erklärbar mit plötzlich auf- tretenden Wertminderungen: Mittlerweile ist ein Zwangsver- steigerungsvermerk eingetragen, bei genauerer Prüfung (durch den Makler) werden Bauschäden entdeckt oder der Verkäufer muß verkaufen - und zwar schnell
Im konkreten Fall war es aber umgekehrt.
Die Kunden wollten offenbar erwerben und es war allen Beteiligten klar, daß die Höhe des Kaufpreises unsicher war - deshalb wurden auch unterschiedliche Provisionssätze vereinbart !
Typischer Fall: Erwerb der bisherigen Mieter von einem Kapitalanleger, der in den 90igern in Ostdeutschland mithilfe von Steuervorteilen (SonderAfa) gekauft und gebaut/saniert hat.
Hier gab es dann gar keinen Marktwert, den ein Makler zu Be- ginn der Verhandlungen hätte feststellen können. Mgl.weise haben die Mieter mit Erwerbsabsicht geringere Preise von Notverkäufen, Zwangsversteigerungen etc. gesehen, vllt. haben sie die Steuervorteile in Abzug gebracht ... doch der Eigentümer hatte keinen Druck, zu (so einem geringen Angebot) verkaufen.
Meine Meinung:
Die Kunden (Mieter, dann Erwerber) waren angesäuert, daß sie ihren Willen nicht bekommen haben und der Vermie- ter/Eigentümer einen guten Preis erzielen konnte. "Dann sparen wir halt die Maklerprovision " :-)
Der Immobilienmakler konnte in einem solchen Fall gar nichts tun, um einen bestimmten (Markt-)Preis festzulegen; die "220.000" entsprangen allein dem Wunsch der Erwerber.
Wenn der Immobilienmakler - der Fachmann - zu einem Verkaufswert rät, der dann um (mehr als) 25% unterschritten wird, muß er falsch beraten bzw. seine Arbeit nicht gemacht haben...
... das ist aber nicht realistisch:
In vier von fünf Fällen geht der (zu) hohe Erst-Ansatz des Wertes vom Verkäufer aus "Wir können es doch einmal mit 220.000 Euro probieren". Der Makler ist dann derjenige, der nicht "charakterstark" genug ist, seinen Wert zu verteidigen. ;-)
In der Praxis kommen solche Fälle nur höchst selten vor und sind - meiner Kenntnis nach - nur erklärbar mit plötzlich auf- tretenden Wertminderungen: Mittlerweile ist ein Zwangsver- steigerungsvermerk eingetragen, bei genauerer Prüfung (durch den Makler) werden Bauschäden entdeckt oder der Verkäufer muß verkaufen - und zwar schnell
Im konkreten Fall war es aber umgekehrt.
Die Kunden wollten offenbar erwerben und es war allen Beteiligten klar, daß die Höhe des Kaufpreises unsicher war - deshalb wurden auch unterschiedliche Provisionssätze vereinbart !
Typischer Fall: Erwerb der bisherigen Mieter von einem Kapitalanleger, der in den 90igern in Ostdeutschland mithilfe von Steuervorteilen (SonderAfa) gekauft und gebaut/saniert hat.
Hier gab es dann gar keinen Marktwert, den ein Makler zu Be- ginn der Verhandlungen hätte feststellen können. Mgl.weise haben die Mieter mit Erwerbsabsicht geringere Preise von Notverkäufen, Zwangsversteigerungen etc. gesehen, vllt. haben sie die Steuervorteile in Abzug gebracht ... doch der Eigentümer hatte keinen Druck, zu (so einem geringen Angebot) verkaufen.
Meine Meinung:
Die Kunden (Mieter, dann Erwerber) waren angesäuert, daß sie ihren Willen nicht bekommen haben und der Vermie- ter/Eigentümer einen guten Preis erzielen konnte. "Dann sparen wir halt die Maklerprovision " :-)
Der Immobilienmakler konnte in einem solchen Fall gar nichts tun, um einen bestimmten (Markt-)Preis festzulegen; die "220.000" entsprangen allein dem Wunsch der Erwerber.
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derherold,
Donnerstag, 29. Januar 2009, 12:44
Was tue ich nicht alles für Euch
Bevor jemand teure Dienste in Anspruch nimmt, ist hier die Entscheidung des OLG Dresden:
http://www.justiz.sachsen.de/elvis/document.phtml?id=761
Der Volltext ist als pdf-Datei abrufbar.
Ich erlaube mir den Hinweis, daß a) das Gericht z.B. von der Tätigkeit des Maklers (seine Einflußnahme auf den Verkäufer im Hinblick auf die Vertragskonditionen) nicht überzeugt ist und b) unser Kollege auch nicht unbedingt geschickt argumentiert hat.
http://www.justiz.sachsen.de/elvis/document.phtml?id=761
Der Volltext ist als pdf-Datei abrufbar.
Ich erlaube mir den Hinweis, daß a) das Gericht z.B. von der Tätigkeit des Maklers (seine Einflußnahme auf den Verkäufer im Hinblick auf die Vertragskonditionen) nicht überzeugt ist und b) unser Kollege auch nicht unbedingt geschickt argumentiert hat.
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galland,
Dienstag, 3. Februar 2009, 20:44
Das Gericht hat schon ziemlich genau beschrieben, warum der Immobilienmakler keinen Anspruch auf seine Provision hat.
Der Makler hat die Initiative entwickelt, ist auf die Mieter zugegangen und das Gericht hatte nicht den Einruck, daß sein Einfluß auf den verkäufer wichtig für einen Vorteil des Käufers war.
Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Maklertätigkeit und Konditionen des Kaufvertrages waren wohl nicht zu erkennen.
Der Makler hat die Initiative entwickelt, ist auf die Mieter zugegangen und das Gericht hatte nicht den Einruck, daß sein Einfluß auf den verkäufer wichtig für einen Vorteil des Käufers war.
Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Maklertätigkeit und Konditionen des Kaufvertrages waren wohl nicht zu erkennen.
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