Sonntag, 4. Januar 2009
Wenn der Makler zweimal klingelt
Ein Artikel der Süddeutschen beschreibt den Umstand, daß Immo- bilienmakler (auch) Privatinserate nutzen, um Vermittlungsaufträge zu akquirieren.

Das Zeitung verweist sinnvollerweise darauf hin, daß private An- bieter nicht unwissentlich eine Vereinbarung abschließen oder gar einen Alleinauftrag vergeben, wenn sie einem Makler die Besich- tigung ihrer Immobilie ermöglichen.

Man zitiert Uwe Bethge, einen Rechtsanwanlt aus Hannover: "Für den Eigentümer ist es gefahrlos, den Makler in das Objekt zu lassen." Ohne Maklervertrag gebe es keine Provisionspflicht.

Auch wertvoll der Hinweis, keine "breite Streuung" seines Hauses, seiner Wohnung vorzunehmen, da diese ...den Verkauf eher (be- hindere), statt ihn zu fördern und man läßt Jürgen Schick vom IVD zu Wort kommen: "Man sollte ein Objekt nur einem Makler an die Hand geben und nicht mehreren, da die Immobilie sonst wie ein Ladenhüter wirkt."

Schöner hätten wir es auch nicht formulieren können. Ob Schick die Ladenhüter-Argumentation aus diesem Blog-Artikel hat ? ;-)

Alles in allem ein informativer und sachlicher Bericht, der eher dazu geeignet ist, Befürchtungen von Verbrauchern abzubauen als diese zu verstärken !

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