Dienstag, 29. Mai 2007
Ausbietungsgarantie
derherold, 12:16h
Auf vielfachen Wunsch eines einzelnen Herrn ;), will ich etwas über sog. Ausbietungsgarantien schreiben; hierbei kann ich natürlich keine Rechtsberatung geben: Näheres möge man bei Bedarf bei einem Juristen erfragen.
Immowikki: Ausbietungsgarantie
Welchen Sinn und Zweck macht sie aus Verkaufssicht ?
Die Ausbietungsgarantie ist in unserem Fall ein bei einem Notar beurkundeter Vertrag zwischen einem Kunden des Maklerbüros und dem die Zwangsversteigerung betreibenden Gläubiger. Mit der Aus- bietungsgarantie verpflichtet sich der Kunde, im Versteigerungs- termin ein Mindestgebot abzugeben.
Vorteil für den Gläubiger:
Er erhält ein Mindestgebot für die zu Ersteigerung stehende Immobilie.
Verkaufspsychologisch: Jeder Makler kennt die "Kaufreue", sog. buyers remorse . Aber es gibt natürlich auch die Kaufreue vor dem Kauf: Unsicherheiten, ob ein Erwerb "richtig" ist - auch wenn dieser noch so vernünftig, günstig und wünschenswert erscheint.
Bei einer Ersteigerung verstärkt sich die Unsicherheit. Die Unter- zeichnung einer Ausbietungsgarantie bindet den/die Interessenten - der Erwerb ist sicherer, als wenn allein die Abgabe eines Gebotes während der Versteigerung gesetzt würde.
Vorteil für den Kunden:
Wir erreichen in Absprache mit dem betreibenden Gläubiger, daß er den Zuschlag an unseren Kunden nicht versagt - zu einem "Preis", zu einer Gebotshöhe, zu der dies ohne Absprache mgl.weise nicht geschehen wäre. Sichert der Gläubiger darüberhinaus zu, auf die übliche Sicherheitsleistung zu verzichten, kann dies einen psycho- log. Vorteil gegenüber anderen Bietinteressierten bedeuten.
Für die Vermittlung einer Ausbietungsgarantie berechnen wir 1% der vereinbarten Gebotshöhe (zzgl. MwSt.), die vom betreibenden Gläubiger gezahlt wird.
Anmerkung:Es gibt Immobilienverkäufer, die von einer Ausbie- tungsgarantie abraten -das kann ich verstehen, da für viele Makler Ausbietungsgarantien, ja der Erwerb via Versteigerung "böhmische Dörfer" sind. Ich verdiene gerne Geld aber es ist sinnvoll, von Dingen, von denen man keine Ahnung hat, die Finger zulassen: im Vordergrund steht das Interesse unserer Kunden !
Zwangsversteigerung Strategie
Makler und Zwangsversteigerung ?
Weitere Verweise: http://wohnen-in-bottrop.blogspot.com/2007/11/erwerb-inder-zwangsversteigerung.html
oder HP: www.noreikat-immobilien.de
Immowikki: Ausbietungsgarantie
Welchen Sinn und Zweck macht sie aus Verkaufssicht ?
Die Ausbietungsgarantie ist in unserem Fall ein bei einem Notar beurkundeter Vertrag zwischen einem Kunden des Maklerbüros und dem die Zwangsversteigerung betreibenden Gläubiger. Mit der Aus- bietungsgarantie verpflichtet sich der Kunde, im Versteigerungs- termin ein Mindestgebot abzugeben.
Vorteil für den Gläubiger:
Er erhält ein Mindestgebot für die zu Ersteigerung stehende Immobilie.
Verkaufspsychologisch: Jeder Makler kennt die "Kaufreue", sog. buyers remorse . Aber es gibt natürlich auch die Kaufreue vor dem Kauf: Unsicherheiten, ob ein Erwerb "richtig" ist - auch wenn dieser noch so vernünftig, günstig und wünschenswert erscheint.
Bei einer Ersteigerung verstärkt sich die Unsicherheit. Die Unter- zeichnung einer Ausbietungsgarantie bindet den/die Interessenten - der Erwerb ist sicherer, als wenn allein die Abgabe eines Gebotes während der Versteigerung gesetzt würde.
Vorteil für den Kunden:
Wir erreichen in Absprache mit dem betreibenden Gläubiger, daß er den Zuschlag an unseren Kunden nicht versagt - zu einem "Preis", zu einer Gebotshöhe, zu der dies ohne Absprache mgl.weise nicht geschehen wäre. Sichert der Gläubiger darüberhinaus zu, auf die übliche Sicherheitsleistung zu verzichten, kann dies einen psycho- log. Vorteil gegenüber anderen Bietinteressierten bedeuten.
Für die Vermittlung einer Ausbietungsgarantie berechnen wir 1% der vereinbarten Gebotshöhe (zzgl. MwSt.), die vom betreibenden Gläubiger gezahlt wird.
Anmerkung:Es gibt Immobilienverkäufer, die von einer Ausbie- tungsgarantie abraten -das kann ich verstehen, da für viele Makler Ausbietungsgarantien, ja der Erwerb via Versteigerung "böhmische Dörfer" sind. Ich verdiene gerne Geld aber es ist sinnvoll, von Dingen, von denen man keine Ahnung hat, die Finger zulassen: im Vordergrund steht das Interesse unserer Kunden !
Zwangsversteigerung Strategie
Makler und Zwangsversteigerung ?
Weitere Verweise: http://wohnen-in-bottrop.blogspot.com/2007/11/erwerb-inder-zwangsversteigerung.html
oder HP: www.noreikat-immobilien.de
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galland,
Sonntag, 10. Juni 2007, 17:05
Wars das jetzt mit dem MaklerABC ?
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derherold,
Sonntag, 10. Juni 2007, 18:23
Gemach, gemach ...
... auch Rom wurde nicht an einem Tag gebaut. ;)
Ich hab´ noch *Notartermin* und *Akquise-Einkauf* in Vorbereitung ... was soll denn als erstes kommen ?
Ich hab´ noch *Notartermin* und *Akquise-Einkauf* in Vorbereitung ... was soll denn als erstes kommen ?
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galland,
Mittwoch, 13. Juni 2007, 16:18
Wer zahlt wieviel für die Ausbietungsgarantie an den Makler ? Und wer üernimmt die Kosten der Ausbietungsgarantie (Notar ?)
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derherold,
Donnerstag, 14. Juni 2007, 17:13
Laaaange Antwort:
Wir vereinbaren 1% der in der Ausbietungsgarantie genannten Summe als Provision für unsere Tätigkeit (zzgl. MwSt.) - diese erhalten wir von dem betreibenden Gläubiger, idR eine Bank.
Alles andere ist Verhandlungssache:
3% von der gebotenen(!) Summe (zzgl. MwSt) bei erteiltem Zuschlag - wenn wir gut sind, erhalten wir diese zusätzlich(!) zu dem o.g. Betrag von dem betr.Gläubiger.
Kosten der Ausbietungsgarantie (Notar) können von beiden Vertragspartnern übernommen werden.
Meinungen, daß diese "unbedingt" von dem betreibenden Gläubiger zu zahlen seien, kann ich nicht nachvollziehen: die Argumentation, daß ja der Gläubiger den Vorteil habe, ist mE "schräg", denn dann wäre ja die Vermittlungsarbeit des Maklers ein Übervorteilen des Interessenten - ich habe oben dargestellt, daß auch für diesen die Ausbietungsgarantie Vorteile bringt.
Nochmal: wer von der Ausbietungsgarantie keine Ahnung hat oder sie als "Übertölpeln" eines an der Ersteigerung Interessierten sieht, sollte unbedingt die Hände davon lassen ... ich verkaufe auch keine Fondsanteile, da ich hierzu völlig inkompetent bin.
Alles andere ist Verhandlungssache:
3% von der gebotenen(!) Summe (zzgl. MwSt) bei erteiltem Zuschlag - wenn wir gut sind, erhalten wir diese zusätzlich(!) zu dem o.g. Betrag von dem betr.Gläubiger.
Kosten der Ausbietungsgarantie (Notar) können von beiden Vertragspartnern übernommen werden.
Meinungen, daß diese "unbedingt" von dem betreibenden Gläubiger zu zahlen seien, kann ich nicht nachvollziehen: die Argumentation, daß ja der Gläubiger den Vorteil habe, ist mE "schräg", denn dann wäre ja die Vermittlungsarbeit des Maklers ein Übervorteilen des Interessenten - ich habe oben dargestellt, daß auch für diesen die Ausbietungsgarantie Vorteile bringt.
Nochmal: wer von der Ausbietungsgarantie keine Ahnung hat oder sie als "Übertölpeln" eines an der Ersteigerung Interessierten sieht, sollte unbedingt die Hände davon lassen ... ich verkaufe auch keine Fondsanteile, da ich hierzu völlig inkompetent bin.
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