Montag, 24. November 2008
Beauftragen Sie doch einen Gutachter
Was macht ein Immobilienmakler, wenn der Verkäufer andere Kaufpreisvorstellungen hat ?(natürlich höhere Erwartungen, sonst wäre es ja einfach) Wie reagiert man, wenn Wettbewerber einen erzielbaren Kaufpreis "versprechen", der weit über dem liegt, den wir für am Markt umsetzbar halten ?

Bröseln wir das einmal auf und gehen in dem ersten Beitrag hierzu dem Gedanken nach, daß man potentiellen Kunden doch einen Gut- achter empfehlen sollte ... sagen zumindest die Sachverständigen.



Das kann man machen und ich will auch nicht wie bspw. hier Böses sagen, doch in der Praxis sieht es so aus:

1. Wird im Rahmen einer Verhandlung über einen Maklerauftrag ein Gutachten ins Spiel gebracht, kann man "HOAI minus Haus- preisrabatt" vergessen. Kunden werden dann nur selten zu einem "teuren" Gutachten greifen.

Liebe Gutachter, seid Ihr bereit schnell und unbürokratisch, d.h. in max. 6 Arbeitstagen der Termin zur Begutachtung zu vereinbabren, zu bewerten und das Gutachten zuzustellen ? ... für max. 300 Euro ?

2. Es gibt eine Preisvorstellung im Kopf des Kunden, die auch ein (vom Makler empfohlener ?) Gutachter nur selten stark ändern kann.

Es gibt Gründe, warum der potentielle Auftraggeber auf diesen Wert kommt, ein Gutachten kann diese nur selten aushebeln.

3. Die "Schwankungsbreite" bei Gutachten liegt bei - freundlich ge- schätzt - 20%. Ist zudem ein anderer Makler in Verhandlungen, der die aus Marktsicht überhöhte Preisvorstellung bestätigt, ist eine Be- einflussung schwierig. Daß ein Gutachten "marktferne" Wünsche des Verkäufers korrigiert, ist ein seltener Glücksfall.

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