Mittwoch, 26. November 2008
Leerstandsmanagement Braunschweig
Aufgrund von Leerstand bei Gewerbe- und Handelsflächen denkt die Stadt Braunschweig darüber nach, ein sog. Leerstandsmanage- ment einzuführen.

Die örtliche IHK erklärt, daß dies doch eine ordnungspolitische Frage und sowohl die Vertragsfreiheit, als auch die Tätigkeit von (Gewerbe-)Maklern davon (negativ) betroffen seien.

Natürlich kann eine Stadt derart tätig werden und wenn sie Erfolge erzielt, sind die Eigentümer (und Vermieter) zufrieden.

Allerdings wird nur selten gerechnet. Die Vermittlung durch einen Immobilienmakler ist (idR) allein erfolgsabhängig - für die verbeam- teten Wirtschaftsförderer fällt aber - auch bei eklatantem Mißerfolg - ein nicht zu knappes Gehalt an.

Ich erinnere mich an ein Gespräch in der Wohnungsgesellschaft einer sächsischen Metropole, wo das Engagement der Mitarbeiterin gelobt wurde, die sich rund um die Uhr um die erstmalig vorgenom- mene WEG-Verwaltung kümmere. Es handelte sich dabei insge- samt um sage und schreibe 14 Wohnungen. D.h., die von der Ver- walterin (zusammen mit den ebenfalls auf West-Niveau bezahlten Kolleginnen in Buchhaltung, etc.) erlöste eine Verwaltervergütung von monatlich 490,00 . 490 DM oder auch 250 Euro

P.S. Der alte Verwaltungstrick, zu erklären, daß die neue Tätigkeit, z.B. Leerstandsmanagement quasi "miterledigt" werden könne, setzt voraus, daß bis dato in den entsprechenden Abteilungen ver- deckte Arbeitslosigkeit geherrscht hat. ;-)

... comment