Mittwoch, 7. November 2007
Reform der Erbschaftssteuer
derherold, 19:32h
Wie wirkt sich die Reform für die Vererbung von Immobilien aus ?
Einen guten Überblick veschafft einen online gestellter Beitrag der *Welt*: http://www.welt.de/finanzen/article1337743/Wer_von_der_Erbschaftsteuerreform_profitiert.html.
Dort kann man u.a. lesen: "Die eigentlichen Gewinner der Reform sind die nahen Verwandten. Für Ehepartner, Kinder und Enkel werden die Frei-beträge erhöht. Ehepartner können künftig ein Vermögen im Wert von 500 000 Euro erben, ohne auch nur einen Cent an Erbschaftsteuer zah-len zu müssen." Gewinner seien auch eingetragene Lebensgemeinschaften, die den gleichen Freibetrag wie Ehepartner erhielten.
"Die großen Verlierer der Reform sind Besitzer mehrerer oder hoch-preisiger Immobilien. Künftig werden Häuser und Wohnungen mit ihrem tatsächlichen Wert zur Erbschaftsteuer herangezogen."
Tröstlich: "Aber Omas Häuschen wird auch künftig steuerfrei an die Nach-kommen vererbt werden können", so ein im Artikel zitierter Fachanwalt.
Einen guten Überblick veschafft einen online gestellter Beitrag der *Welt*: http://www.welt.de/finanzen/article1337743/Wer_von_der_Erbschaftsteuerreform_profitiert.html.
Dort kann man u.a. lesen: "Die eigentlichen Gewinner der Reform sind die nahen Verwandten. Für Ehepartner, Kinder und Enkel werden die Frei-beträge erhöht. Ehepartner können künftig ein Vermögen im Wert von 500 000 Euro erben, ohne auch nur einen Cent an Erbschaftsteuer zah-len zu müssen." Gewinner seien auch eingetragene Lebensgemeinschaften, die den gleichen Freibetrag wie Ehepartner erhielten.
"Die großen Verlierer der Reform sind Besitzer mehrerer oder hoch-preisiger Immobilien. Künftig werden Häuser und Wohnungen mit ihrem tatsächlichen Wert zur Erbschaftsteuer herangezogen."
Tröstlich: "Aber Omas Häuschen wird auch künftig steuerfrei an die Nach-kommen vererbt werden können", so ein im Artikel zitierter Fachanwalt.
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galland,
Sonntag, 11. November 2007, 09:48
Viel Lärm um nichts !!
Ich finde, es ist im wesentlichen beim ASlten geblieben - das wichtigste für den Normalkunden ist doch, daß er weiterhin von Steuern verschont bleibt. Soweit ich weiß, werden Lebensgemeienschaften wie Ehen behandelt.
Ich finde, es ist im wesentlichen beim ASlten geblieben - das wichtigste für den Normalkunden ist doch, daß er weiterhin von Steuern verschont bleibt. Soweit ich weiß, werden Lebensgemeienschaften wie Ehen behandelt.
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auch-einer,
Sonntag, 11. November 2007, 13:31
der eigentliche gewinner
heisst mit vornamen peer.
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derherold,
Sonntag, 11. November 2007, 16:46
Wenigstens einer... ;)
Aber im konkreten Fall kann man mE damit durchaus leben. Solange die engsten Verwandten bis zu einer Höhe von 0,5 Mio. Euro steuerfrei bleiben, ist das Ganze akzeptabel. Was darüber hinaus geht oder an "entfernte" Verwandte oder Bekannte vererbt wird, kann durchaus stärker besteuert werden - ich kann zumindest keine ordnungspolitische Sünde darin sehen, wenn ein Neffe für eine Erbschaft oder die Erben eines Millionenvermögens ein paar Kreuzer an die Staatskasse abführen.
Ich hoffe zudem, daß das Abstellen auf den "tatsächlichen Wert" zu einer Vereinfachung führt und dieses ganze Einheitswert-Gepansche aufhört. :)
Aber im konkreten Fall kann man mE damit durchaus leben. Solange die engsten Verwandten bis zu einer Höhe von 0,5 Mio. Euro steuerfrei bleiben, ist das Ganze akzeptabel. Was darüber hinaus geht oder an "entfernte" Verwandte oder Bekannte vererbt wird, kann durchaus stärker besteuert werden - ich kann zumindest keine ordnungspolitische Sünde darin sehen, wenn ein Neffe für eine Erbschaft oder die Erben eines Millionenvermögens ein paar Kreuzer an die Staatskasse abführen.
Ich hoffe zudem, daß das Abstellen auf den "tatsächlichen Wert" zu einer Vereinfachung führt und dieses ganze Einheitswert-Gepansche aufhört. :)
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