Freitag, 25. Mai 2007
Notartermin - aber kein Verkauf
Rubrik: Ostfront
Verkauf eines EFH in Sachsen - Notartermin. Ausnahmsweise waren von uns nicht nur der die Kaufinteressenten betreuende Makler, sondern auch die den Verkäufer betreuende Maklerin beim Notartermin anwesend - was sich als notwendig herausstellte...

Während die beiden Makler inklusive Interessentenehepaar beim Notar zum abgesprochenen Termin auf den Verkäufer warten, kommt dieser aus(!) dem Beurkundungszimmer. Er hatte so eben das Haus an einen anderen Interessenten veräußert !

Seine Aussage: er wollte nur sichergehen, daß es tatsächlich zum Verkauf komme und hätte unsere Interessenten "in der Hinterhand" gehabt - er entschuldige sich auch.

Was soll man da sagen ?
"Schweinerei !", werden Maklerkollegen sagen.
"Das gute Recht eines Hauseigentümers", sagen Privatleute-

Meine Antwort: "Richtig !".
Beide haben Recht.
Es ist (rechtlich) nicht möglich, einen Hauseigentümer am Verkauf seines Eigentums zu hindern, deshalb ist jeder sog. Alleinverkaufsauftrag immer nur relativ.

Noch ein kleiner Hinweis: VERKAUFT ist eine Immobilie erst dann, wenn ein Verkauf beurkundet worden ist. ;).

Entgangene Provision: ca. 6.500 Euro... zzgl. MwSt, versteht sich.

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Warum hat der Notar dies mitgemacht - 2 Termine für den Verkauf eines Hauses ? Der muß doch beide Termine vorbereitet haben !

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Tja, gute Frage. Man muß sich vorstellen, daß dem Notar zwei Termine für die gleiche Beurkundung, zwei Erwerber für das gleiche Haus benannt wurden ...:(

Es war auf jeden Fall ein Notar, der nicht nur vom Hauseigentümer ausgesucht worden war, sondern auch mit unserem Büro bisher keinen Geschäftskontakt hatte.

Ich sagte schon, fast jeder Makler hat einen "Lieblings-Notar" ... und wenn ein Notar jährlich zwischen 5 und 10 Beurkundungen mit uns durchführt, mit einem Volumen von ca. 1,5 - 2,0 Mio., wird er eine derartige Praktik nicht mitmachen und uns informieren.

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