Dienstag, 22. Mai 2007
Notar und Ausbietungsgarantie
Ich habe gerade die Überweisung an einen Makler unterzeichnet.

Im Rahmen der Abwicklung ist vor 1 Monat eine Ausbietungsgarantie beurkundet worden; ich habe den Termin anstelle des verantwortlichen Maklers übernommen.
Irritierend: die sächsische Notarin rief in unserem Büro an (!), um zu fragen, wie sie wohl diese Ausbietungsgarantie am besten formuliere ! ... Ich konnte helfen.

Wer jetzt sagt: Nun, klar - Notarin, dem darf ich entgegenhalten, daß in Sachsen und Sachsen-Anhalt das hauptberufliche, das sog. Rheinische Notariat existiert.

Während man bei westdeutschen Notaren zuweilen den Eindruck hat, daß hier der Bürovorsteher seeeehr großen Anteil an dem Vertragswerk hat ;) , dürfte man von einer Nur-Notarin aus den NBL, die im Jahr mehr als 2.000 "Nummern" macht(e), anderes erwarten.

Zudem: Anfang des Jahres wurde uns durch einen Notar "im Ruhrgebiet" bei der Vertragsvorbereitung eine Frage gestellt, von der ich annahm, daß ER sie UNS beantworten könnte - meine Vermutung hinsichtlich der Sachlage bestätigte sich durch einen kurzen Anruf bei der entsprechenden Kommunalbehörde.

Fazit: Man hat es nicht leicht. Kein Wunder, daß (fast) jeder Makler den einen oder anderen "Lieblings-Notar" hat, während er "Fremden" mit gemischten Gefühlen gegenübertritt.

Ergänzung:Zur Ausbietungsgarantie siehe
http://dermakler.blogger.de/stories/804825/

... comment