Dienstag, 26. Mai 2009
Prüfung von Mietinteressenten
Mietinteressenten: In Kollegenkreisen wird diskutiert, welche Verpflichtung ein Immobilienmakler hat, Kundenangaben auch zu überprüfen:

Es gibt drei Ebenen:
1. Bin ich haftbar ?
2. Verliere ich einen wichtigen Auftraggeber, hat es negative wirtschaftliche Konsequenzen für mich, wenn ein *faules Ei* in´s Nest gelegt wurde.
Und selbst wenn die Fragen mit nein beantwortet werden:
3. Kann ich es mir erlauben, einen Kunden buchstäblich in´s Messer laufen zu lassen ?

Wer VERWALTET die zu vermietende Immobilie ?

"Normalerweise" sieht die Auftragsabwickung doch so aus:
Makler erhält Vermittlungsauftrag - findet Interessenten - stellt diesen dem Verwalter vor - dieser schließt den Mietvertrag ab (und hat die - häufig unausgesprochene - Aufgabe, "Bonität" des Mietinteressenten zu prüfen.)

Gibt es keinen Verwalter und der Eigentümer "betreut sich selbst": Dann ändert sich nichts.

Ist der Makler der Verwalter oder bekommt (un)ausgesprochen den Auftrag, den "richtigen" Mieter zu finden, wird man aus der (zumindest) moralischen(!) Verantwortung nicht herauskommen.

Gibt es einen Verwalter, schließt der Eigentümer den Vertrag ab, kann man diesem den Interessenten so präsentieren:

"Interessent X hat sich bei mir gemeldet, will mieten - bitte prüfen SIE, ob er für SIE in Frage kommt."

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