Mittwoch, 26. November 2008
Leerstandsmanagement Braunschweig
Aufgrund von Leerstand bei Gewerbe- und Handelsflächen denkt die Stadt Braunschweig darüber nach, ein sog. Leerstandsmanage- ment einzuführen.

Die örtliche IHK erklärt, daß dies doch eine ordnungspolitische Frage und sowohl die Vertragsfreiheit, als auch die Tätigkeit von (Gewerbe-)Maklern davon (negativ) betroffen seien.

Natürlich kann eine Stadt derart tätig werden und wenn sie Erfolge erzielt, sind die Eigentümer (und Vermieter) zufrieden.

Allerdings wird nur selten gerechnet. Die Vermittlung durch einen Immobilienmakler ist (idR) allein erfolgsabhängig - für die verbeam- teten Wirtschaftsförderer fällt aber - auch bei eklatantem Mißerfolg - ein nicht zu knappes Gehalt an.

Ich erinnere mich an ein Gespräch in der Wohnungsgesellschaft einer sächsischen Metropole, wo das Engagement der Mitarbeiterin gelobt wurde, die sich rund um die Uhr um die erstmalig vorgenom- mene WEG-Verwaltung kümmere. Es handelte sich dabei insge- samt um sage und schreibe 14 Wohnungen. D.h., die von der Ver- walterin (zusammen mit den ebenfalls auf West-Niveau bezahlten Kolleginnen in Buchhaltung, etc.) erlöste eine Verwaltervergütung von monatlich 490,00 . 490 DM oder auch 250 Euro

P.S. Der alte Verwaltungstrick, zu erklären, daß die neue Tätigkeit, z.B. Leerstandsmanagement quasi "miterledigt" werden könne, setzt voraus, daß bis dato in den entsprechenden Abteilungen ver- deckte Arbeitslosigkeit geherrscht hat. ;-)

... link (0 Kommentare)   ... comment


Montag, 24. November 2008
Beauftragen Sie doch einen Gutachter
Was macht ein Immobilienmakler, wenn der Verkäufer andere Kaufpreisvorstellungen hat ?(natürlich höhere Erwartungen, sonst wäre es ja einfach) Wie reagiert man, wenn Wettbewerber einen erzielbaren Kaufpreis "versprechen", der weit über dem liegt, den wir für am Markt umsetzbar halten ?

Bröseln wir das einmal auf und gehen in dem ersten Beitrag hierzu dem Gedanken nach, daß man potentiellen Kunden doch einen Gut- achter empfehlen sollte ... sagen zumindest die Sachverständigen.



Das kann man machen und ich will auch nicht wie bspw. hier Böses sagen, doch in der Praxis sieht es so aus:

1. Wird im Rahmen einer Verhandlung über einen Maklerauftrag ein Gutachten ins Spiel gebracht, kann man "HOAI minus Haus- preisrabatt" vergessen. Kunden werden dann nur selten zu einem "teuren" Gutachten greifen.

Liebe Gutachter, seid Ihr bereit schnell und unbürokratisch, d.h. in max. 6 Arbeitstagen der Termin zur Begutachtung zu vereinbabren, zu bewerten und das Gutachten zuzustellen ? ... für max. 300 Euro ?

2. Es gibt eine Preisvorstellung im Kopf des Kunden, die auch ein (vom Makler empfohlener ?) Gutachter nur selten stark ändern kann.

Es gibt Gründe, warum der potentielle Auftraggeber auf diesen Wert kommt, ein Gutachten kann diese nur selten aushebeln.

3. Die "Schwankungsbreite" bei Gutachten liegt bei - freundlich ge- schätzt - 20%. Ist zudem ein anderer Makler in Verhandlungen, der die aus Marktsicht überhöhte Preisvorstellung bestätigt, ist eine Be- einflussung schwierig. Daß ein Gutachten "marktferne" Wünsche des Verkäufers korrigiert, ist ein seltener Glücksfall.

... link (2 Kommentare)   ... comment


Freitag, 21. November 2008
Image-Video


Nicht schlecht.
Ein Foto-Video, allerdings diesmal mit gesprochenem Kommentar.

(Wenn ich schon emotional sein will,sollte man vllt. häufiger von Ihrem Haus, Ihrem Grundstück sprechen; Menschen haben keine Immobilien.

Das ist die Homepage unseres Kollegen:
http://www.steinbock-immobilien.de/

... link (0 Kommentare)   ... comment