Samstag, 7. Dezember 2013
Aus dem Kontext gerissen
In dem Beispiel kann es sich nicht um eine "Schrottimmobilie" gehandelt haben, da die Daten untypisch sind (100 qm Wfl, 230.000 Kaufpreis, "in der Region" des Erwerbers) .

Ostimmobilien wurden (auch) wg. der (Sonder-, Denkmal-)Afa erworben, sodaß hier die Kalkulation anders aussieht. Derartige Wohnungen (100qm) werden auch nicht erworben, um sie später an andere Kapitalanleger zu veräußern, sondern ggfs. an sog. Eigennutzer, weshalb der Ertragswert keine entscheidende Rolle spielt.

Gesetzt den (unrealistischen) Fall, daß tatsächlich eine Wohnung, die 150.000 Euro "wert" ist, für 230.000 Euro erworben wurde, würde der Arzt folgendes tun: Er würde sich ärgern, er würde sich sehr ärgern ... und dann durchziehen, d.h. die Wohnung in den nächsten 20 Jahren nur im Fall eines guten Angebotes verkaufen und sie ansonsten behalten. Die Unterdeckung (abzgl. möglicher Mietsteigerungen, anrechenbare Verluste) wird verschmerzt, die Steuersparnis aus Afa quasi zur Tilgung eingesetzt.

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