Montag, 24. September 2012
Kurz gefaßt
Aus gegebenem Anlaß ...

... da aus unterschiedlichen Gründen wieder Wohnungsvermietung medial thematisiert wird und damit auch MAKLERCOURTAGE :

Bei Wohnungen, Städten, Lagen, die (sehr) begehrt sind, verlagert der idR private Vermieter seinen Aufwand und seine Kosten: der Mietinteressent zahlt die Maklerprovision.*

Bei Wohnungen, Städten, Lagen, die wenig begehrt sind, kann der private Vermieter seinen Aufwand und seine Kosten nicht verlagern: der Vermieter zahlt die Maklerprovision.

Aus gegebenem Anlaß...

... will ich es wiederholen: Kein Makler hat ein Interesse, ein Haus oder eine Wohnung "teuer zu machen". Es ist für ihn wichtiger, das Geschäft abzuschließen, Einnahmen zu erzielen ... sein Anteil insb. an einem höheren Kaufpreis sind viel zu gering, als daß er eine Vermittlung durch "zu teuer" gefährdet !

Dazu auch http://dermakler.blogger.de/stories/1726670/ oder
´ne ganz alte Schote: http://dermakler.blogger.de/stories/1131193/

* Es wird nur dann eine Maklerprovision zu zahlen sein, wenn auch ein Vertrag zustandekommt. Solange der Mietinteressent nur Mietinteressent bleibt, zahlt er selbstverständlich keine Provision an den Makler ! ;-)

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