Donnerstag, 5. Februar 2009
Verlosung Haus
Zur Bärenhatz bläst die Bezirksregierung Düsseldorf:

Wenn der Eigentümer einer Villa nicht die Internet-Seite löscht, auf der er seine Immobilie zur Verlosung anbietet, droht ihm ein Bußgeld in Höhe von 30.000 Euro, melden die Ruhrnachrichten

Den Hinweis laß ich bei immobilienportale.com, wo man auch die Diskussion zum Thema "Haus-Verlosung" findet.

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Corcoran und NRT und Realogy
Ein interessanter Artikel über Corcoran und die Auswirkungen, die es hat, Teil eines Immobilienkonzerns zu sein:

http://ny.therealdeal.com/articles/parent-trap-trips-corcoran-23

Dargestellt werden die Schwierigkeiten, in denen die Realogy-Eigentümer stecken, wie es mit Corcoran weitergehen wird und wie sich die Firma entwickelt hat.

Bei solchen Zahlen kann man schon in´s Grübel kommen: "Corcoran ... may be down some 30 to 40 percent from last year, a figure that may increase to 60 percent by the end of 2009 if the credit crisis continues to ravage the sales market... Purcell(ein Berater und ehem. Broker) ... explained that a company's profit margins on the average deal are "much less than 10 percent," since commis- sions, marketing fees and advertising costs cut a wide swath in the proceeds."

Eine Reuters-Meldung über die Reaktion des Investors Icahn an- läßlich einer Umschuldungsaktion von Realogy: Reuters

Siehe auch die hier vorgestellten Videointerviews mit Barbara Corcoran.

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Dienstag, 3. Februar 2009
Mietvertrag und Mißverständnis
Es ist immer vernünftig, einen Fachmann um Rat zu fragen. Immobilienmakler sind mit Mietverträgen vertraut und können Privatleute nicht nur Raut und Tat (Vermittlung) zur Seite stellen, sondern auch einschlägigen und aktuellen Formulare (Mietvertrag) anbieten.

Wo liegt da das Mißverständnis ?
Das liegt darin, daß sich der individuelle Mietvertrag in die bisherige (und laufende) Betreuung einfügen muß. Mit der bisherigen Verwaltung und - bei der Eigentumswohnung - der Teilungserklärung und Eigentümerversammlungen sind Fakten geschaffen worden.

Abrechnungsschlüssel, Umlageverfahren sind maßgeblich. Änderungen, und seien sie noch so wünschenswert, erschweren die Bewirtschaftung der Immobilie. Der Immobilienmakler muß bei der Vermietung einer Wohnung in einem Gebäude, daß mehr als zwei Wohnungen hat, die bisherigen wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse auswerten, bevor er Vorschläge für ein Mietvertragsformular und anzuwendende Vertragsbestandteile macht.

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Montag, 2. Februar 2009
Immobilien Video aus Gladbeck


Das Video eines Kollegen aus Gladbeck

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