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Mittwoch, 10. November 2010
Makler an die Wand !
derherold, 18:02h
Nachdem die Krise überwunden ist, woran wir noch ein wenig zu zweifeln wagen, wendet sich die Politik dem nächsten wichtigen Thema zu:
Der Atomenergie Dem Immobilienmakler.
Quasi als Ergänzung zu unserem einem kleinen Hinweis auf eine drohende Initiative der SPD gibt es nun einen Zeitungsartikel aus Augsburg
Allerdings ist gar nicht vom "Abschaffen der Maklerkosten" die Rede, sondern nur von einer "Tätigkeit für beide Parteien".
Nach Aussage der Münchener *Grünen* "... sollen bei der erfolg- reichen Vermittlung eines Mietvertrages ein Entgelt verlangen dürfen - aber nur vom ursprünglichen Auftraggeber...".
Auf deutsch: VERBOT derKäufer-Mieter-Courtage.
Die Juristin des Münchener Mietvereins ist auch kompetent und erklärt "dass Mieter bei einem Umzug oft doppelt gestraft sind. Schließlich müssten sie nicht nur die hohen Maklerkosten tragen, sondern oft auch noch eine Kaution abdrücken"
Nur hat dies nichts mit "doppelt" und schon gar nichts mit "strafen" zu tun. Die Kaution gilt der Sicherheit des Vermieters, der dem Mieter so nebenbei einen Wert in Höhe von 50- 250.000 Euro in die Hand drückt.
Da aber ein Mieter, wenn er (s.o.) umzieht, die Kaution aus dem vorangegangenen Mietverhältnis zurückerhält, kann auch nicht von einem "doppelten Abdrücken" die Rede sein. Oder sollte dies der Rechtsanwältin entgangen sein ?
Kleiner Hinweis, liebe Grüne:
Es ist kein großer (Verwaltungs-)Akt, das Mietangebot so darzu- stellen, daß eine vorhergehende Beauftragung durch den "Suchen- den" (aka Mietinteressent) vorgenommen wird.
Der Vermieter muß nämlich keinen "Auftrag erteilen". Er kann es zulassen, daß ein Makler potentiellen Interessenten die Vermittlung einer Immobilie ermöglicht. *knickknack*
Quasi als Ergänzung zu unserem einem kleinen Hinweis auf eine drohende Initiative der SPD gibt es nun einen Zeitungsartikel aus Augsburg
Allerdings ist gar nicht vom "Abschaffen der Maklerkosten" die Rede, sondern nur von einer "Tätigkeit für beide Parteien".
Nach Aussage der Münchener *Grünen* "... sollen bei der erfolg- reichen Vermittlung eines Mietvertrages ein Entgelt verlangen dürfen - aber nur vom ursprünglichen Auftraggeber...".
Auf deutsch: VERBOT der
Die Juristin des Münchener Mietvereins ist auch kompetent und erklärt "dass Mieter bei einem Umzug oft doppelt gestraft sind. Schließlich müssten sie nicht nur die hohen Maklerkosten tragen, sondern oft auch noch eine Kaution abdrücken"
Nur hat dies nichts mit "doppelt" und schon gar nichts mit "strafen" zu tun. Die Kaution gilt der Sicherheit des Vermieters, der dem Mieter so nebenbei einen Wert in Höhe von 50- 250.000 Euro in die Hand drückt.
Da aber ein Mieter, wenn er (s.o.) umzieht, die Kaution aus dem vorangegangenen Mietverhältnis zurückerhält, kann auch nicht von einem "doppelten Abdrücken" die Rede sein. Oder sollte dies der Rechtsanwältin entgangen sein ?
Kleiner Hinweis, liebe Grüne:
Es ist kein großer (Verwaltungs-)Akt, das Mietangebot so darzu- stellen, daß eine vorhergehende Beauftragung durch den "Suchen- den" (aka Mietinteressent) vorgenommen wird.
Der Vermieter muß nämlich keinen "Auftrag erteilen". Er kann es zulassen, daß ein Makler potentiellen Interessenten die Vermittlung einer Immobilie ermöglicht. *knickknack*
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