Donnerstag, 13. Mai 2010
Matthäus 22, 21
Wie könnte man es verstehen, wenn man die Meinung vertritt, ein Angebot, sei fehlpositioniert ?

"Da sprach er zu ihnen: So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist ! "

Anders formuliert: Wenn man Leistungen eines Immobilienmaklers anbietet will, sollte man auch dessen Vergütungs- und Beloh- nungssystem übernehmen. Wenn man Leistungen anbietet, wie sie von einer immobilienkundigen Werbeagentur stammen könnten, sollte man sich fragen, ob man
a) dies als *Maklerleistung* bezeichnet und
b) eine vierstellige Summe dafür aufrufen darf.

P.S. Es gibt ja dieses schöne GAP-Modell des Dienstleistungs- marketing. Hier würde ich mir einmal GAP Nr. 1 (Diskrepanz zwischen den Kundenerwartungen und deren Wahrnehmung durch die Unternehmensleitung) und Nr. 4 (Diskrepanz zwischen Serviceversprechen und der tatsächlich erbrachten Leistung) ansehen. ;-)

... comment